Bekanntmachungen
Mindestqualifikation von Trainern
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- Erstellt: Mittwoch, 04. März 2020 23:16
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Der Ringerverband NRW hat auf seiner Sitzung am 02.03.2020 sich mit dem Thema Qualifizierung von Trainern beschäftigt. Ein besonderes Augenmerk waren in diesem Zusammenhang die Mannschaftskämpfe unterhalb der Bundesligen.
Um die Qualität der Ausbildung und Entwicklung von Sportlern sicherzustellen bzw. zu erhöhen, wurden vom Hauptausschuss folgende Regelungen beschlossen:
Vereinstrainer, die Mannschaften unterhalb der Bundesligen in den Mannschaftskämpfe betreuen, müssen ab der Saison 2021 eine gültige Trainerlizenz besitzen. Hierbei sind folgende Lizenzstufen einzuhalten.
Oberliga | Landesliga | Bezirksliga | |
Saison 2021 | Mindestens C-Lizenz | ||
Saison 2022 | Mindestens C-Lizenz | Mindestens C-Lizenz | |
Saison 2023 | Mindestens C-Lizenz | Mindestens C-Lizenz | Mindestens C-Lizenz |
Saison 2024 u. folgende | Mindestens B-Lizenz | Mindestens C-Lizenz | Mindestens C-Lizenz |
Auf unsere Angebote bezüglich der aktuellen Traineraus- und -weiterbildung wird ausdrücklich verwiesen. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Referent für Aus- und Fortbildung, Holger Nowakowski, gerne zur Verfügung.
Anmerkung vom 27.03.2022: Aufgrund der Corona-Pandemie verschieben sich alle Fristen um ein Jahr nach hinten.