Bekanntmachungen

Informationen zum weiteren Vorgehen des Verbandes

Geschrieben von Carsten Schäfer
Uns erreichen in den letzten Tagen immer wieder Rückfragen die in Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehen.

Zunächst haben wir bis zum 30.04.2020 – unabhängig von staatlichen Verfügungen – alle Wettkämpfe, Maßnahmen und das Stützpunkttraining in NRW abgesagt. Je nach Entwicklung der Gesamtlage kann dieser Zeitraum natürlich auch verlängert werden. Der Vorstand des RV NRW beobachtet die Entwicklung rund um das Virus aufmerksam und bewertet die Situation so dann entsprechend.

Bezüglich der nachfolgenden Punkte möchten wir die Vereine aber bereits jetzt informieren.
     
Mannschaftssaison 2020
a)   Aktuell wird die Saison 2020 vom Ringerverband NRW normal geplant. Die Vereine werden gebeten, ihre Planungen ebenfalls weiter durchzuführen.

Sofern nicht bereits erfolgt, bitten wir die Vereine ihre Meldung bis zum 20.03.2020 an den Ligenreferenten Detlev Ewert zu senden.

b)   Vereinswechsel für Sportler und Sportlerinnen, die zu Saisonbeginn 2020 starten sollen, müssen bis 23.05.2020 beim RV NRW beantragt werden. In den Bundesligen endet die Wechselfrist am 31.05.2020.

Alle Vereinswechsel müssen auch – unabhängig von der Entwicklung – vollständig abgewickelt werden, da bei einem Vereinswechsel grundsätzlich eine nicht befristete Startberechtigung für den neuen Verein erteilt wird. Dieses umfasst natürlich auch den Kostenersatz.

c)   NRW-Lizenzen bitten wir ebenfalls weiterhin zu beantragen.
Für den Fall, dass die Saison 2020 in NRW nicht ausgetragen werden kann, werden die NRW-Lizenzen 2020 annulliert und nicht berechnet.

Die Vereine erhalten im Falle einer Absage der Saison 2020 kurzfristig neue Lizenzanträge, die dann bis zum 31.12.2021 gültig wären. Dieses ist aus unserer Sicht notwendig, um den Vereinen eine Planungssicherheit für die Saison 2021 zu bieten.
     
Aus- und Fortbildungen 2020
a)   Die Aus- und Fortbildung für Trainer C werden ebenfalls normal geplant.
Falls eine Verschiebung notwendig ist, werden wir dieses rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor den angesetzten Terminen bekannt geben.

b)   Die Kampfrichterausbildung 2020 wird bis auf Weiteres verschoben. Die Kampfrichter-Referentin wird die gemeldeten Teilnehmer über den weiteren Ablauf informieren.
     
Verbandsversammlungen 2020
a)   Die Mitgliederversammlung des RV NRW findet nicht – wie vorgesehen - am 18.05.2020 statt. Ein neuer Termin wird bekannt gegeben, sobald sich die Situation rund um das Virus entspannt hat.

Alle Angelegenheiten werden bis dahin nach § 20 Absatz 3 lit. a) der Satzung durch den Hauptausschuss wahrgenommen. Über evtl. eingehende Anträge entscheidet der Hauptausschuss gemäß § 29 der Satzung durch schriftliche Beschlussfassung.

b)   Die für den 11.05.2020 vorgesehenen Bezirkstage und der Jugendtag werden ebenfalls verschoben.
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