Bekanntmachungen

Lizenzanträge 2021 verfügbar

Geschrieben von Carsten Schäfer

Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses, die Mannschaftssaison 2020 nicht durchzuführen, werden gemäß
§ 8 Nr. 4 der Lizenzbestimmungen des RV NRW alle bereits erteilten NRW-Lizenzen für das Jahr 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Der Sportler wird so gestellt, wie wenn er keinen Lizenzantrag unterzeichnet hätte. Entsprechende Lizenzgebühren wurden nicht erhoben.

Auf Anregung mehrerer Vereine hat der Hauptausschuss zudem beschlossen, die Lizenzantragsformulare für das Jahr 2021 bereits jetzt bereit zu stellen. Entsprechende Formulare stehen als Download zur Verfügung.

Zu den Lizenzanträgen 2021 bitten wir folgendes zu beachten:

1.   Lizenzanträge für das Jahr 2021 können ab sofort eingereicht werden, sofern der Sportler bereits eine gültige Startberechtigung für den beantragenden Verein besitzt.

2. Sportler, die noch eine Startberechtigung für einen anderen Verein besitzen, können erst dann einen Vereinswechsel vollziehen und einen Lizenzantrag für einen neuen Verein stellen, wenn sie nicht mehr an den bisherigen Verein gebunden sind. Dieses betrifft insbesondere folgende Fälle:
a)   Der Sportler ist im Jahr 2020 zu einem Verein gewechselt und ist somit bis zum 31.12.2020 an diesen Verein gebunden.
b) Der Sportler ist durch eine Lizenz, die nicht durch den RV NRW erteilt wird, bis zum Abschluss der Saison 2020 an einen Verein gebunden.

3. Lizenzen für das Jahr 2021 werden erst im Jahr 2021 berechnet.

4. Um eine Lizenz für das Jahr 2021 rechtsgültig zu beantragen, füllen Sie bitten den Lizenzantrag vollständig aus.  Dieser ist an den gekennzeichneten Stellen zu unterzeichnen (4 bzw. 7 Unterschriften bei Minderjährigen). Der unterzeichnete und vollständig aufgefüllte Lizenzantrag ist mit allen 4 Seiten zzgl. des Startausweises an die Geschäftsstelle des RV NRW zu senden.

5. Aufgrund der Einführung einer Frauengewichtsklasse in den Mannschaftskämpfen des RV NRW, ist es erforderlich, die weiblichen Sportler (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) ebenfalls zu lizenzieren.

 

Download: Lizenzantrag 2021