Bekanntmachungen

Hinweis zu Startberechtigungsanträgen

Geschrieben von Carsten Schäfer

Bei der Erstbeantragung einer Starterlaubnis im Bereich des Deutschen Ringer-Bundes hat jeder Ringer ein amtliches Dokument vorzulegen, aus welchem die Daten gemäß Startberechtigungsantrag ersichtlich sind. Das betrifft insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum, und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit. (vgl. § 3 Nr. 3 Startberechtigungsbestimmungen).
 
Geeignete, amtliche Dokumente sind unter anderem:

  • Bestätigung der Personalien auf dem Startberechtigungsantrag durch die Meldebehörde
  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder Kinderausweises
  • Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung im Original

Nicht akzeptiert werden:

  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigung, ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum oder Geburtsort
  • Bescheinigungen für eine Wohnungsanmeldung
  • Führerscheine
  • Schüler- oder Studentenausweise

Startberechtigungsanträge ohne die entsprechenden Nachweise können nicht bearbeitet werden.

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