Bekanntmachungen
Hinweis zu Startberechtigungsanträgen
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- Erstellt: Donnerstag, 01. April 2010 14:30
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Bei der Erstbeantragung einer Starterlaubnis im Bereich des Deutschen Ringer-Bundes hat jeder Ringer ein amtliches Dokument vorzulegen, aus welchem die Daten gemäß Startberechtigungsantrag ersichtlich sind. Das betrifft insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum, und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit. (vgl. § 3 Nr. 3 Startberechtigungsbestimmungen).
Geeignete, amtliche Dokumente sind unter anderem:
- Bestätigung der Personalien auf dem Startberechtigungsantrag durch die Meldebehörde
- Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder Kinderausweises
- Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung im Original
Nicht akzeptiert werden:
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigung, ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum oder Geburtsort
- Bescheinigungen für eine Wohnungsanmeldung
- Führerscheine
- Schüler- oder Studentenausweise
Startberechtigungsanträge ohne die entsprechenden Nachweise können nicht bearbeitet werden.