Bekanntmachungen

Informationen zum Jahreswechsel

Geschrieben von Carsten Schäfer

Nachstehend haben wir einige Informationen für das kommende Jahr zusammengefasst.

Startausweise

Folgende Startausweise müssen ab dem 01.01.2019 der Geschäftsstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden:

  • alle Jugendstartausweise von Sportlern/ Sportlerinnen der Geburtsjahrgänge 2001 und älter.
  • Startausweise, in denen Lichtbilder aus dem Jahr 2013 oder älter enthalten sind. Lichtbilder aus dem Jahr 2014 sind bis zum 31.12.2019 gültig. Lichtbilder, die nach der Vollendung des 28. Lebensjahres des Startausweisinhabers (maßgebend ist das Kalenderjahr) ausgewechselt werden, sind dauerhaft gültig.
  • Startausweise von nichtdeutschen Sportlern/ Sportlerinnen der Jahrgänge 2005 und älter, sofern in den Ausweisen noch keine DRB-Kontrollnummer eingetragen ist. In diesem Fall ist neben dem Startausweis ein Starterlaubnisantrag einzureichen.
  • Bei Vereinswechseln und Änderungen an Startausweisen ist immer ein Lichtbild beizufügen.
  • Die Beantragung von Startauweise an der Waage ist bei Einzelmeisterschaften nicht zulässig. Alle Sportler müssen bei den Bezirks- und Landesmeisterschaften einen gültigen Startausweis besitzen. Ist der Startausweis lediglich vergessen worden, ist ein Start möglich. In diesem Fall wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Neue Startberechtigungsanträge

Vom DRB wurde ein neues Formular für Startberechtigungsanträge erstellt. Bitte nutzen Sie ab dem 01.01.2019 nur noch diese vierseitigen Formulare. Die alten, einseitigen Formulare, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Es werden zur Bearbeitung immer alle 4 Seiten des Startberechtigungsantrages benötigt.

Wir werden bis zur 2. KW 2019 den Antrag auch als ausfüllbare Version bereit stellen. Ebenso werden wir im Verlauf des Monats Januar 2019 allen Vereinen Formulare als 4-seitiges Faltblatt bereit stellen.

Auf dem neuen Startberechtigungsantrag ist kein Feld mehr für die Bestätigung der Personaldaten aufgedruckt.

Zukünftig bitten wir folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Aufenthaltstitel
  • Vollständige Meldebestätigungen mit Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsort und zur Staatsangehörigkeit

Nicht anerkannt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Schüler- und Studentenausweise
  • und Führerscheine. 

Lizenzen

Neue Lizenzanträge stehen ab sofort auf unserer unter dem Punkt "Vereinscockpit" unter www.ringen-nrw.de zur Verfügung.


 Kontrollmarken

Die Kontrollmarken für das Jahr 2019 wurden an die Vereine verschickt. Sollten keine Kontrollmarken bestellt worden sein oder noch zusätzliche Marken benötigt werden, so können diese ab dem 01.01.2019 über das Vereinscockpit bestellt werden.

Für die Verwendung der Kontrollmarken 2019 ist folgendes zu beachten:

  • Kontrollmarken Erwachsene
    entspricht in 2019 den Jahrgängen 2001 und älter
  • Kontrollmarken Jugend
    entspricht in 2019 den Jahrgängen 2002 bis 2013

Die oben stehende Zuordnung gilt sowohl für den männlichen als auch für den weiblichen Bereich.

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