Bekanntmachungen

Hinweise Startausweise / Kontrollmarken

Geschrieben von Carsten Schäfer

Nachstehend bitten wir folgende Hinweise zu beachten:

Startausweise

Folgende Startausweise müssen seit dem 01.01.2022 der Geschäftsstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden:

  • alle Jugendstartausweise von Sportlern/ Sportlerinnen der Geburtsjahrgänge 2004 und älter.
  • Startausweise, in denen Lichtbilder aus dem Jahr 2016 oder älter enthalten sind. Lichtbilder aus dem Jahr 2017 sind bis zum 31.12.2022 gültig. Lichtbilder, die nach der Vollendung des 28. Lebensjahres des Startausweisinhabers (maßgebend ist das Kalenderjahr) ausgewechselt werden, sind dauerhaft gültig.
  • Startausweise von nichtdeutschen Sportlern/ Sportlerinnen der Jahrgänge 2008 und älter, sofern in den Ausweisen noch keine DRB-Kontrollnummer eingetragen ist. In diesem Fall ist neben dem Startausweis ein Starterlaubnisantrag einzureichen.
  • Bei Vereinswechseln und Änderungen an Startausweisen ist immer ein Lichtbild beizufügen.
  • Die Beantragung von Startauweisen an der Waage ist bei Einzelmeisterschaften nicht zulässig. Alle Sportler müssen bei den Bezirks- und Landesmeisterschaften einen gültigen Startausweis besitzen. Ist der Startausweis lediglich vergessen worden, ist ein Start möglich. In diesem Fall wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Kontrollmarken

Die über die Bestandsmeldung bestellten Kontrollmarken für das Jahr 2022 wurden bereits an die Vereine verschickt. Sollten keine Kontrollmarken bestellt worden sein oder noch zusätzliche Marken benötigt werden, so können diese über das Vereinscockpit bestellt werden.

Für die Verwendung der Kontrollmarken 2022 ist folgendes zu beachten:

  • Kontrollmarken Erwachsene
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2004 und älter
  • Kontrollmarken Jugend
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2005 bis 2016

Die oben stehende Zuordnung gilt sowohl für den männlichen als auch für den weiblichen Bereich.

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